Wir berat­en Sie in allen Din­gen zum und rund um den Daten­schutz. Z.B. bei der Frage nach ein­er Bestel­lung eines betrieblichen Daten­schutzbeauf­tragten. Und das außer­dem kom­pe­tent, indi­vidu­ell und pragmatisch.

Soll­ten Sie sich für einen exter­nen Daten­schutzbeauf­tra­gen entschei­den, übernehmen wir die Auf­gaben gem. den Bes­tim­mungen der DS-GVO.

  • Anlauf­stelle für Betroffene.
  • Unter­rich­tung und Beratung des Ver­ant­wortlichen oder des Auf­tragsver­ar­beit­ers und der Beschäftigten.
  • Überwachung der Ein­hal­tung der DS-GVO, ander­er Daten­schutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten.
  • Beratung – auf Anfrage – im Zusam­men­hang mit der Daten­schutz-Fol­gen­ab­schätzung und Überwachung ihrer Durchführung.
  • Zusam­me­nar­beit mit der Aufsichtsbehörde.
  • Tätigkeit als Anlauf­stelle für die Auf­sichts­be­hörde in mit der Ver­ar­beitung zusam­men­hän­gen­den Fragen.

Wir unter­stützen Sie hier­bei sowohl bei der Schu­lung ihrer Mitar­beit­er, der Erstel­lung eines Verze­ich­niss­es von Ver­ar­beitungstätigkeit­en oder bei der Erstel­lung der tech­nis­chen und organ­isatorischen Maßnahmen.