Das Recht auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung ist das Recht des Einzel­nen, grund­sät­zlich selb­st über die Preis­gabe und Ver­wen­dung sein­er per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zu bes­tim­men. Es ist nach der Recht­sprechung (soge­nan­nten Volk­szäh­lung­surteil) des Bun­desver­fas­sungs­gerichts ein Daten­schutz-Grun­drecht. Es wird im Grundge­setz nicht aus­drück­lich erwäh­nt wird.

Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en sind eben­falls nach der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DS-GVO) und nach Art. 8 der EU-Grun­drechtechar­ta geschützt.