Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es ist nach der Rechtsprechung (sogenannten Volkszählungsurteil) des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz-Grundrecht. Es wird im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Personenbezogene Daten sind ebenfalls nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt.